Allgemeine Geschäftsbedingungen
A) Allgemeines
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Firma Köstner Dach GmbH , im Folgenden kurz Auftragnehmer (AN) genannt, in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Vertragsbedingungen, welche spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen gelten. Gegenbestätigungen des Auftraggebers (AG) – unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen – wird hiemit widersprochen.
- Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart werden, andersartige Einkaufsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie vom AN schriftlich bestätigt werden.
B) Angebote
- Alle Angebote des AN und die darin enthaltenen Preise sind unverbindlich. Aufträge und Bestellungen sind erst bindend, wenn deren Annahme vom AN bestätigt wird. Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, solange vom AN auf dessen Grundlage kein Angebot erstellt wird.
- Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen sind für den AN nur dann verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet sind. Telefonische Aufträge sind für den AN nur im Umfang der schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich, gleiches gilt auch für Änderungen und Sonderbestimmungen. Die Mitarbeiter des AN sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
C) Preise:
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Zusatzentgelt. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, ist der AN an die in seinem Angebot enthaltenen Preise bis zum Ablauf von drei Monaten gebunden. Die Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Festpreise bestätigt wurden, ansonsten ist der AN berechtigt, die zum Liefertag geltenden Preise zu berechnen.
D) Zahlung
- Sofern keine abweichende individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen netto Kassa, ohne Abzug und spesenfrei zu leisten. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug werden sowohl für unternehmensbezogene Geschäfte als auch für Verbrauchergeschäfte Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verrechnet. Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn der AG mit nur einer Rate (teilweise) in Verzug gerät. Eine Aufrechnung von Geldforderungen ist nur bei unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen.
- Treten Umstände hervor, welche die Zahlungsfähigkeit des AG in Frage stellen (insbesondere bei Zahlungsverzug mit Anzahlungen oder Teilrechnungen) ist der AN berechtigt, sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen, sowie noch zu erbringende Leistungen bis zur Zahlung aufzuschieben.
E) Leistungsfristen und Termine
- Alle Lieferfristen gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstlieferung, es sei den, dass der AN die unrichtige oder verspätete Selbstlieferung wegen groben Verschuldens zu vertreten hat oder im Einzelfall individuell verbindliche Lieferfristen schriftlich zugesagt hat. Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem AN die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die auf Leistungsverzögerungen des AG oder Fremdfirmen zurückzuführen sind, hat der AN selbst dann nicht zu vertreten, wenn verbindliche Fristen und Termine vereinbart wurden.
- Die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen berechtigt den AG erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene – zumindest 14-tägige Nachfrist gesetzt hat. Schadenersatzansprüche aus Verzug sind dem Grunde nach auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, sowie der Höhe nach mit dem Wert der beauftragten Lieferung bzw. Leistung begrenzt.
F) Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist im beiderseitigen Unternehmergeschäft beträgt 1 Jahr. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Sache.
- Bei behebbaren Mängeln steht nur dem AN das Wahlrecht zu, einen Mangel zu beheben oder beheben zu lassen oder angemessene Preisminderung zu gewähren. Geringfügige Abweichungen in Art und konstruktiver Ausführung berechtigten nicht zur Reklamation.
- Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei nicht bestimmungs- und ordnungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware. Insbesondere haftet der AN nicht für die Beschädigung von Bauteilen durch andere am Bau beteiligten Handwerker. Diese gehen zu Lasten des Bauherrn. Nicht fachgerecht ausgeführte Vorarbeiten von Fremdfirmen oder weiterführende Arbeiten schließen jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem AN aus. Die Gefahr für vom AN angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien trägt der AG. Von ihm verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
- Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Gewährleistungsanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung oder einen Verbesserungsversuch wird nicht auf den Einwand verzichtet, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig, unsubstantiiert oder sachlich unbegründet ist. Dies gilt auch bei Falschlieferung.
G) Haftung:
Der AN haftet für Schadenersatzansprüche des AG (insbesondere reine Vermögensschäden) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern dieser Haftungsbeschränkung keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
H) Eigentumsvorbehalt
- Die vom AN gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung dessen Eigentum. Die durch eine eventuelle Veräußerung der Waren erlangten Forderungen des AG gegen den Käufer tritt der AG hiemit dem AN zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung ab. Der AN nimmt diese Abtretung hiemit an.
- Im Fall des qualifizierten Zahlungsverzuges des AG (trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist) ist der AN berechtigt, auch bereits montierte Ware oder bereits errichtete Gewerke zu demontieren und abzutransportieren.
I) Rücktrittsrecht für Verbraucher
Sofern Lieferungen/Leistungen nicht nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden und der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom AN für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben hat, kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Das Rücktrittsrecht gilt ausdrücklich nur bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 3 FAGG.
J) Erfüllungsort/anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und sonstige Leistungen ist 4644 Scharnstein. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
K) Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt die Zuständigkeit des für 4644 Scharnstein örtlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.
L) Schlussbestimmung
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Teile nicht berührt. Die Vertragspartner vereinbaren für diesen Fall schon heute, eine rechtswirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
M) Datenschutz
Auf alle Geschäftstätigkeiten finden die AN-Datenschutzbestimmungen Anwendung, sofern nicht vorab schriftlich anderes vereinbart wurde – zu finden unter https://www.koestner-dach.at/datenschutz